Uber: Fahrdienstleister und „Taxi Schreck“

Uber: Fahrdienstleister und "Taxi Schreck"
Uber ist in aller Munde und war lange als Taxischreck bekannt. Was es genau ist, wie ein Fahrgast den Dienst nutzen kann und davon profitieren kann und wie die Situation von Uber in Deutschland ist, wird in diesem Artikel erklärt.

Uber: Fahrdienstleister und „Taxi Schreck“

Uber ist ein Unternehmen, das in vielen Städten überall auf der Welt Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung anbietet. Die verschiedenen Dienste funktionieren online und erfolgen über eine App oder über eine Website. Durch die Provision, die die Unternehmung für die Fahrdienstvermittlung erhält, verdient die Unternehmung ihr Geld. Vereinfacht gesagt, ist Uber ein Fahrdienstleister, der Fahrer und Fahrgäste zusammenbringt.

 

Nach der Registrierung kann der Fahrgast die erste Fahrt buchen

Ein Fahrgast, der sich mit Telefon-Nummer und Kreditkarte registriert hat, kann den Uber-Service der App nutzen und seinen Aufenthaltsort sowie die Zieladresse auf einer Straßenkarte eingeben. Sogleich erfährt der Fahrgast, wie weit das nächste, verfügbare Uber-Fahrzeug entfernt ist und wie viel ihn der Fahrpreis kosten wird. Der Fahrer, der am nächsten ist, wird benachrichtigt und kann die Fahrt annehmen oder ablehnen. Sobald er die Fahrt angenommen hat, erhalten Fahrgast und Fahrer die Bestätigung und das Foto der jeweils anderen Person.

Viele Nutzer von Uber sehen es als großen Vorteil gegenüber herkömmlichen Taxis an, dass sie kurz nach der Buchung über den Fahrpreis und den Zeitpunkt der Ankunft des Fahrers informiert werden. Das ist bei einem Taxi eher unüblich: Die Ankunftszeit ist oftmals sehr ungenau und der Fahrpreis richtet sich nach der Taxi-Uhr, ist also bei der Buchung auch nicht genau bekannt.

Zahlen kann ein Fahrgast seine Fahrt per Kreditkarte, mit Bargeld und teilweise sogar mit Paypal. Welches Zahlungsmittel der Fahrgast verwenden will, gibt er einfach bei der Buchung der Fahrt über den Fahrdienstleister an.

 

Uber in Deutschland

Der Fahrdienstleiter bietet seine Vermittlungstätigkeit in einigen wenigen deutschen Städten an und vermittelt dort die Fahrten an lokal ansässige Mietwagen- und Taxiunternehmen. Doch das war nicht immer so. Zu Beginn führten zahlreiche Privatpersonen die Uber-Fahrten durch, wie dies in anderen Ländern immer noch der Fall ist.

Die Folge waren Klagen gegen den Fahrdienstleister und die Verwendete Uber-App. Angestrengt wurden diese Klagen von verschiedenen Taxi-Verbänden. Der Fahrdienstleister würde permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Doch in der Regel wurde die App daraufhin von Uber angepasst und die Punkte, die das Gericht beanstandet hatte beseitigt sowie daraufhin die App in neuer Form wieder aufgeschaltet.

Doch die Stimmen wurden nach diesen Urteilen immer lauter, die verlangten, dass die bestehenden Gesetze angepasst und das Taxi-Monopol endlich fallen solle. Damit waren natürlich weder Taxifahrer noch die verschiedenen Taxi-Verbände einverstanden.

Zurzeit wird Uber in Deutschland in Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Hamburg, Stuttgart und Duisburg angeboten.

In Deutschland verfügen alle Fahrer, die Fahrten für den Fahrdienstleister anbieten, einen Personenbeförderungsschein und sind professionelle sowie lizenzierte Mietwagenunternehmer. Das ist eine Folge der verschiedenen Klagen gegen Uber in Deutschland.

 

Auswirkungen von Corona

In der Krise zeigt sich aber, dass die Klagen der Verbände durchaus ihre Berechtigung hatten. In zahlreichen Ländern können Privatpersonen als Uber-Fahrer tätig sein und werden durch den Fahrdienstleister zu einer Scheinselbständigkeit verführt. Solange das Geschäft gut lief, ging es den Fahrern damit auch meist gut. Doch durch den Corona-Virus ist das Fahrdienstgeschäft im April 2020 um rund 80 Prozent eingebrochen und der Fahrdienstleister selber musste auch massive Verluste hinnehmen. Davon betroffen ist aber nicht nur das Unternehmen selber, sondern ebenfalls viele Uber-Fahrer, die nun ohne Fahrgäste auch kein Geld mehr verdienen.

Uber hat angekündigt, einige Tausend Stellen streichen zu wollen, um seine Verluste aufzufangen. Diese Ankündigung zusammen mit der Tatsache, dass die Anzahl der Fahrten wieder langsam zunehmen, führte dazu, dass die Uber-Aktie sogar wieder stieg und die Anleger ihr Geld in Uber-Aktien investieren wollten und wollen. Das hilft aber den Uber-Fahrern überhaupt nicht, die nun mit viel weniger Verdienst oder sogar ohne Verdienst dastehen. Die Existenz von ihnen ist in vielen Ländern weltweit gefährdet. Die deutschen Uberfahrer hat es nicht so stark getroffen und sie hatten Glück im Unglück.

Die verschiedenen Klagen der Taxi-Verbände und die Gerichtsurteile in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass Uber sein Angebot in Deutschland anpassen musste. Uber darf die Fahrten in Deutschland nicht von Privatpersonen durchführen lassen. Scheinselbständige Uberfahrer gibt es in Deutschland also nicht. Die Fahrer sind bei Unternehmen angestellt und haben in der Krisenzeit trotz einbrechender Fahrten Anspruch auf einen Lohn. Deutsche Uber-Fahrer, die über die Klagen und die Gerichtsurteile nicht glücklich waren, werden aus heutiger Sicht froh darum sein.